„Umgekehrte“ Familienheimfahrten die 2. – BFH nimmt Stellung
Soweit Arbeitnehmer nicht an ihrem Wohnsitz beschäftigt werden, sondern z.B. auf Montage, auswärtiger Projektarbeit o.ä. tätig sind, erkennt die Finanzverwaltung und Rechtsprechung grundsätzlich die regelmäßige Familienheimfahrt als beruflich bedingte Aufwendungen an. Fraglich war bislang allerdings, ob dies auch dann geltend gemacht werden konnte, wenn der Steuerpflichtige aus betrieblichen Gründen keine Heimfahrt antreten konnte und im [...]